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CO2 DIN EN ISO 14001 Der Blaue Engel Recycle

AGB

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
Abweichende Regelungen müssen von der Druckerei ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Rechnungsstellung/Zahlungsbedingungen:
Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Dazu wird jeweils der gesetzliche Mehrwertsteuersatz gesondert in Rechnung gestellt. Bei Bezahlung von Rechnungen über mehr als je 150,- Euro (ohne MwSt.) innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 2 Prozent Skonto. Zahlungsziel im Übrigen 30 Tage netto.

Leistungsverweigerung bei fehlender Kreditversicherung/Rücktrittsrecht:
Die Druckerei ist berechtigt, die ihr obliegende Leistung zu verweigern, wenn sich herausstellt, dass das Auftragsvolumen von ihrer Kreditversicherung nicht gedeckt wird. Sie wird dann eine angemessene Frist bestimmen, innerhalb derer Vorauskasse oder Sicherheit zu leisten ist. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist sie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
für Lieferung und Zahlung ist Stuttgart.

Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bestehenden Forderungen (der Druckerei) gegen den Auftraggeber Eigentum der Druckerei.

Versand
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, sofern im Auftrag keine anderen Lieferbedingungen vereinbart sind.

Für Überschreitungen der Lieferfrist
ist die Druckerei nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderung des Auftrags verursacht ist. Ebenso entbinden uns Betriebsstörungen, hervorgerufen durch höhere Gewalt sowie durch Streik und Aussperrung, von der Einhaltung der Lieferfristen.

Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware möglich.

Vom Auftraggeber beschafftes Material,
gleich welcher Art, ist der Druckerei frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.


Verpackung
wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster
und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

Das Urheberrecht
und das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dgl. verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, der Druckerei.

Feuerversicherung:
Sollen der Druckerei übergebene Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere oder lagernde Drucksachen gegen Feuer versichert werden, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

Erforderliche Änderungen
in Abweichung von der Druckvorlage, insbesondere Autorkorrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

Korrekturabzüge
sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Druckerei als druckreif erklärt zurückzugeben. Die Druckerei haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.

Mehr- oder Minderlieferungen:
Im Allgemeinen liefert die Druckerei die volle vorgeschriebene Auflage. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 Prozent können nicht beanstandet werden. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farb(en)- und besonders schwierigen Drucken auf 10 Prozent.

Das Auflagernehmen von Drucksachen und Papier,
das Aufbewahren von Druckvorlagen aller Art nach Auftragserledigung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

Druckunterlagen
wie Montagen, Filme, Platten usw. sind Betriebsgegenstände der Druckerei und bleiben als solche ihr Eigentum.

Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung(en) tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Änderungen der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsinhalt.
Umweltbewusst handeln